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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 27. August 2026

Weitgehend konform mit WCAG 2.1 Stufe AA

Wir möchten, dass diese Website für alle nutzbar ist, unabhängig davon, ob jemand eine Maus benutzt, nur die Tastatur, einen Screenreader oder eine starke Vergrößerung. Diese Erklärung beschreibt, was wir dafür getan haben und wo es noch hakt. Sie nennt geprüfte Werte, keine Absichtserklärungen.

Als privatwirtschaftliches Unternehmen im Geschäft mit Firmenkunden unterliegen wir weder der BITV 2.0 für öffentliche Stellen noch dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Angebote an Verbraucher gilt. Wir orientieren uns freiwillig an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1, Stufe AA.

Was wir geprüft und umgesetzt haben

Bedienung ohne Maus

Screenreader und Struktur

Lesbarkeit

Bewegung

Bedienung auf kleinen Bildschirmen

Bekannte Einschränkungen

Wir halten fest, was noch nicht vollständig gelöst ist:

Wie diese Einschätzung entstanden ist

Die Bewertung beruht auf einer Selbstprüfung vom 23. August 2026. Geprüft wurden alle 26 Seiten des Auftritts, jeweils maschinell und ergänzt um manuelle Kontrollen:

Bei dieser Prüfung gefundene Mängel wurden behoben: zu helle Grautöne in Etiketten und Meta-Zeilen, weiße Schrift auf Signalrot in Tabellenköpfen, übersprungene Überschriftenebenen, ein fehlender Hauptbereich auf zwölf Seiten sowie drei Seiten, die bei 320 Pixel seitlich scrollten.

Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden. Ein Test mit echten Screenreader-Nutzern steht ebenfalls aus. Beides würde Dinge zutage fördern, die eine Selbstprüfung übersieht.

Sie stoßen auf eine Barriere?

Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Solche Hinweise sind der schnellste Weg zu einer besseren Seite. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen.

E-Mail: office@ai-klar.de
Telefon: +49 30 200053720

Hilfreich für uns: die betroffene Seite, was Sie tun wollten und womit Sie die Seite bedienen.

Wenn wir nicht weiterhelfen

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht nötig.

Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Weitere Informationen

Diese Erklärung wird überarbeitet, sobald sich der Aufbau der Website ändert oder eine erneute Prüfung stattfindet. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Die Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum.